Die neue Blankoverordnung für Physiotherapie
Seit dem 1. November 2024 ermöglicht die Blankoverordnung eine flexiblere, individuellere physiotherapeutische Versorgung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen – für Patient:innen und für Ärzt:innen.
Was ist eine Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung ist eine spezielle ärztliche Verordnung für Physiotherapie, die mehr Entscheidungsfreiheit für Physiotherapeut:innen schafft. Statt ärztlicher Detailvorgaben entscheidet die Praxis eigenständig über:
- die passenden Behandlungsmethoden,
- die Anzahl und Dauer der Sitzungen,
- die Häufigkeit der Termine.
So kann Ihre Therapie noch gezielter auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Was bedeutet das für Sie?
- Flexiblere und gezieltere Behandlung: Ihre Therapie wird individuell angepasst, sodass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
- Kein zusätzlicher Aufwand für Sie: Die Blankoverordnung wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt – genau wie eine normale Physiotherapie-Verordnung.
- Gleiche Kosten wie bisher: Es gilt der übliche Eigenanteil (sofern keine Befreiung vorliegt): 10 € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.
Wichtige Regeln zur Behandlung
Wann muss die Behandlung beginnen? Eine Blankoverordnung muss spätestens innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden. Falls dringlicher Behandlungsbedarf vorliegt, muss der erste Termin innerhalb von 14 Tagen stattfinden.
Wird direkt mit der Behandlung gestartet? Nein. Jede Blankoverordnung beginnt mit einer physiotherapeutischen Diagnostik (PD), um den individuellen Therapiebedarf zu bestimmen. Wir orientieren uns an der Empfehlung der Physiotherapie-Verbände von ca. 20 Minuten. Als Beginn der Behandlung zählt nicht die PD, sondern die Durchführung des ersten Heilmittels.
Muss ein Therapieplan festgelegt werden? Ja. Planung und Dokumentation des Therapieplans sind verpflichtend, da die wesentlichen Vorgaben nicht mehr von Ärzt:innen gemacht werden.
Darf zweimal am selben Tag behandelt werden? Ja. Heilmittel können auch in zwei separaten Terminen an einem Tag erbracht werden – z. B. morgens eine Einheit Manuelle Therapie mit Wärme und abends eine Einheit Krankengymnastik am Gerät.
Folgeverordnungen
Während der 16-wöchigen Laufzeit ist keine zusätzliche reguläre Verordnung für dieselbe Diagnose möglich. Eine Folge-Blankoverordnung kann bereits vor Ablauf ausgestellt werden – begonnen werden darf sie erst nach Ablauf der vorherigen.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne! Falls Sie unsicher sind, ob eine Blankoverordnung für Sie infrage kommt, sprechen Sie uns einfach an oder fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Blankoverordnung – Informationen für Ärzt:innen
Seit dem 1. November 2024 können Physiotherapeut:innen bei bestimmten Indikationen eigenverantwortlich über die Auswahl der Heilmittel, die Behandlungsfrequenz, die Dauer der einzelnen Sitzungen sowie die Gesamtdauer der Therapie entscheiden. Ziel ist eine individuellere, patientenzentrierte Versorgung.
- Budgetfreiheit: Blankoverordnungen sind nicht budgetrelevant und fallen somit nicht in das ärztliche Budget.
- Diagnosegruppen: Zulässig nur für bestimmte Indikationen und Diagnosegruppen (z. B. SB1, PS3 oder PS4). Die Verordnung erfolgt über das Formular 13, wobei im Feld für das vorrangige Heilmittel „Blankoverordnung“ vermerkt sein sollte. Weitere Angaben zur Frequenz oder ergänzenden Heilmitteln sind nicht erforderlich.
- Behandlungsbeginn & Unterbrechungen: Der erste Termin muss innerhalb von 28 Kalendertagen (bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen) erfolgen. Unterbrechungen der Therapie sind möglich und müssen nicht begründet werden.
- Gültigkeitsdauer: Jede Blankoverordnung ist bis zu 16 Wochen nach Ausstellung gültig. Innerhalb dieses Zeitraums entscheidet der/die Physiotherapeut:in selbst über Behandlungsfrequenz und -dauer. Nach Ablauf kann eine neue Blankoverordnung ausgestellt werden.
- Keine Verordnungspflicht: Ärzt:innen sind nicht verpflichtet, eine Blankoverordnung auszustellen, selbst wenn ein passender ICD-10-Code vorliegt. Die Arztsoftware schlägt bei einem der 114 relevanten ICD-10-Codes eine Blankoverordnung vor; der Vorschlag kann übergangen werden.
- Durchführungsberechtigte: Nur Physiotherapeut:innen in GKV-zugelassenen Praxen nach § 124 Abs. 1 SGB V (Leistungserbringerschlüssel 2200502). Nicht berechtigt: Praxen mit beschränkter Zulassung als Masseur:innen oder medizinische Badebetriebe (210001), Physiotherapeut:innen im Krankenhaus (2700511), in Kurbetrieben (2800511) oder sonstige Heilpersonen (2900511). Entlassmanagement-Verordnungen sind ausgeschlossen.
- Abrechnung & Kosten: Die Abrechnung erfolgt über ein Ampelsystem, das sich an der Komplexität der Behandlung orientiert. Für Patient:innen gelten die üblichen Eigenanteile (10 € pro Verordnung sowie 10 % der Gesamtkosten, sofern keine Befreiung vorliegt).
Zusammenfassung: Die Blankoverordnung eröffnet neue Möglichkeiten in der physiotherapeutischen Versorgung, indem sie mehr Flexibilität und eine individuelle Therapiegestaltung erlaubt. Ärzt:innen können diese Verordnung budgetfrei ausstellen und bei passenden Indikationen die physiotherapeutische Entscheidungsfreiheit unterstützen.