Blanko VO – für Patienten
Die neue Blankoverordnung für Physiotherapie –
Was bedeutet das für Sie als Patient:in?
Seit dem 1. November 2024 gibt es eine neue Möglichkeit, physiotherapeutische Behandlungen flexibler und individueller zu gestalten: die Blankoverordnung für die Schulter. Diese bringt für Patient:innen einige Vorteile, insbesondere bei Beschwerden im Schulterbereich oder anderen spezifischen Diagnosen.
Was ist eine Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung ist eine spezielle ärztliche Verordnung für Physiotherapie, die mehr Entscheidungsfreiheit für Physiotherapeut:innen schafft. Während bisher Ärzt:innen genau festgelegt haben, welche Behandlungen in welchem Umfang durchgeführt werden, entscheidet nun die Physiotherapie-Praxis eigenständig über:
- Die passenden Behandlungsmethoden
- Die Anzahl und Dauer der Sitzungen
- Die Häufigkeit der Termine
So kann Ihre Therapie noch gezielter auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Was bedeutet das für Sie?
- Flexiblere und gezieltere Behandlung: Ihr:e Physiotherapeut:in kann die Therapie individuell anpassen, sodass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
- Kein zusätzlicher Aufwand für Sie: Die Blankoverordnung wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt – genau wie eine normale Physiotherapie-Verordnung.
- Gleiche Kosten wie bisher: Patient:innen zahlen den üblichen Eigenanteil (sofern keine Befreiung vorliegt) – also 10 € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.
Wichtige Regeln zur Behandlung
Wann muss die Behandlung beginnen?
Eine Blankoverordnung muss spätestens innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden. Falls dringlicher Behandlungsbedarf vorliegt, muss der erste Termin innerhalb von 14 Tagen stattfinden.
Wird direkt mit der Behandlung gestartet?
Nein. Jede Blankoverordnung beginnt mit einer physiotherapeutischen Diagnostik (PD).
- Diese Untersuchung ist notwendig, um den individuellen Therapiebedarf zu bestimmen.
- Erst nach der PD erfolgt die eigentliche Behandlung.
- Für die PD gibt es keine festgelegte Zeitvorgabe, die Physiotherapie-Verbände empfehlen jedoch ca. 20 Minuten. Daran orientieren wir uns in der Praxis.
- Als Beginn der Behandlung zählt nicht die PD, sondern die Durchführung des ersten Heilmittels.
Muss ein Therapieplan vorher festgelegt und dokumentiert werden?
Ja. Die Planung und Dokumentation des Therapieplans sind verpflichtend, da die wesentlichen Vorgaben nicht mehr von Ärzt:innen gemacht werden.
Darf eine Behandlung zweimal am selben Tag stattfinden?
Ja. Patient:innen können ihre Heilmittel auch in zwei separaten Terminen an einem Tag erhalten, z. B. morgens eine Einheit Manuelle Therapie (MT) mit Wärme und abends eine Einheit Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät).
Gehört die umfangreichere Dokumentation zur Behandlungszeit?
Ja. Die Verlaufsdokumentation gehört zur Therapiezeit, genauso wie es in der bisherigen Leistungsbeschreibung des GKV-Versorgungsvertrages festgelegt ist.
Folgeverordnungen & weitere Verordnungen während der Laufzeit
Kann während der 16-wöchigen Laufzeit eine weitere normale Verordnung für dieselbe Diagnose ausgestellt werden?
Nein. Während der Laufzeit einer Blankoverordnung ist keine zusätzliche reguläre Verordnung für dieselbe Diagnose möglich.
Kann eine Folge-Blankoverordnung bereits vor Ablauf der laufenden Verordnung ausgestellt werden?
Ja. Eine Folgeverordnung kann bereits während der 16-wöchigen Laufzeit der vorherigen Blankoverordnung ausgestellt werden.
Begonnen werden darf sie aber erst nach Ablauf der vorherigen Blankoverordnung.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne! Falls Sie unsicher sind, ob eine Blankoverordnung für Sie infrage kommt, sprechen Sie uns einfach an oder fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.